_____ dürften nicht berücksichtigt werden, da er diesen Stall nicht mehr betreibe, ist für die Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer in der Lage ist, seinen Betrieb tierschutzkonform zu betreiben, grundsätzlich ohne Belang. Im Stall C.________ wurden insbesondere die Anbindung und die Einstellung des Kuhtrainers bzw.