nahmen des Tierhalters jedoch ausblieben und die Kälber ohne die erforderliche Euthanasierung tagelang dahinsiechten, bevor sie verstarben. Auch wenn der Beschwerdeführer geltend macht, er habe die Ratschläge der Tierärzte jeweils befolgt, so bestand das Problem häufig darin, dass er gar keinen Tierarzt beigezogen hat, auch in Fällen, in welchen es für ihn als erfahrenen Tierhalter klar erkennbar war bzw. hätte erkennbar sein müssen, dass eine sofortige medizinische Intervention bzw. eine Euthanasierung erforderlich gewesen wäre. Der anlässlich der mündlichen Verhandlung sinngemäss vorgebrachte Einwand, eine Behandlung der Kälber sei gar nicht möglich gewesen, ist falsch.