Soweit der Beschwerdeführer einwendet, die Kontrollen (insbesondere auch die Kontrolle vom 18. November 2009) hätten frühmorgens ab 08.30 Uhr stattgefunden und zu dieser Zeit sei er mit den Stallarbeiten noch nicht fertig gewesen bzw. zu diesem Zeitpunkt sei es üblich, dass die Einstreu bei den Kälberboxen noch nass sei, ist darauf hinzuweisen, dass in den Kontrollberichten jeweils berücksichtigt wurde, dass der Beschwerdeführer mit den Stallarbeiten noch nicht zu Ende war. Im Übrigen wurden die Kontrollen nicht immer schon um 08.30 Uhr durchgeführt (vgl. z.B. Kontrolle vom 2.6.2010: ab 13.00 Uhr, wobei die Kälber z.T. in kniehohem Mist standen; Kontrolle vom 28.11.2012: ab 10.00 Uhr;