Auch anlässlich der Kontrollen vom 28. November 2012 und vom 24. Januar 2013 wurden zahlreiche, teilweise gravierende Mängel festgestellt. Zudem wurden auch anlässlich der nach Erlass der angefochtenen Verfügung durchgeführten Kontrollen wiederholt zahlreiche Mängel festgestellt. Insbesondere nach der Errichtung des Laufstalles wurden bei den Kontrollen Verbesserungen registriert, dennoch vermochte der Beschwerdeführer keine dauerhafte Haltung unter Berücksichtigung der Tierschutzvorschriften zu garantieren.