Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, ändert daran nichts. Soweit er geltend macht, seit der Aufgabe des Stalles in C.________, der Einrichtung eines Laufstalles für Rinder und der Operation seiner Knie habe sich die Situation klar verbessert, übersieht er die verschiedenen Mängel, die auch nach der Aufgabe des Stalles in C.________ (Anfang 2012), dem Bau eines Laufstalles (2011) und der Operation der Knie (November 2010 und November 2011) beanstandet werden mussten. Auch anlässlich der Kontrollen vom 28. November 2012 und vom 24. Januar 2013 wurden zahlreiche, teilweise gravierende Mängel festgestellt.