- Eine Kurzkontrolle wurde am 3. Oktober 2013 durchgeführt. Fast alle Tiere waren auf der Weide. Förmlich wurden keine Mängel gerügt. - Weiter aktenkundig ist der Nachkontrollbericht vom 26. November 2013. Darin wurden insbesondere folgende Mängel festgehalten: Mehreren Kälbern stand kein Wasser zur Verfügung (bei zwei Kälbern war ein Behälter vorhanden, jedoch so stark verschmutzt, dass das Wasser nicht genutzt werden konnte, ein Kalb hatte kein Wasser zur Verfügung, Art. 37 Abs. 1 TSchV). Bei zwei Tieren war der Kuhtrainer zu tief eingestellt (Art. 37 Abs. 4 lit. e TSchV). Zwei Tiere waren zu kurz angebunden (Art. 8 Abs. 2 TSchV).