16 - Anlässlich der Nachkontrolle vom 21. Mai 2013 wurde die Situation auf dem Hof im Allgemeinen als in Ordnung befunden. Die Einstreu war stark nass, es wurde jedoch berücksichtigt, dass der Stall noch nicht ausgemistet war. Bemängelt wurden der fehlende Witterungsschutz für Rinder in Dauerhaltung im Freien (Art. 36 Abs. 1 TSchV) sowie die zu kleine Bucht für die Kälber (Art. 10 Abs. 1 i.V.m. Anhang 1 TSchV). Zum Kontrollzeitpunkt beschäftigte der Beschwerdeführer wegen gesundheitlicher Probleme eine Aushilfe auf dem Hof.