15 Bretterboden vor dem Fressgitter (Art. 38 Abs. 3 und 7 Abs. 1 TSchV). Zwei Tiere waren stark verschmutzt (Art. 5 Abs. 1 TSchV). Zudem wurde festgestellt, dass in den letzten vier Wochen vier Kälber wegen Erkrankung an Durchfall verendet waren ohne erforderliche Pflege bzw. Euthanasierung (Art. 5 Abs. 2 TSchV). - Anlässlich der Nachkontrolle vom 24. Januar 2013 wurden wiederum verschiedene Mängel festgestellt: Die Liegeboxen im Laufstall waren übermässig mit altem und neuem Mist verdreckt (Art. 7 Abs. 1, 39 Abs. 2 TSchV).