- In der Folge ersuchte der Beschwerdeführer das Veterinäramt mit Eingabe vom 3. Mai 2012 darum, im Stall in B.________ maximal 55 Tiere (älter als vier Monate) zu halten, da er den Stall in C.________ aufgebe und jetzt ein Laufstall vorhanden sei. Der Kantonstierarzt entsprach in der Folge dem Gesuch mit Verfügung vom 26. Juli 2012 u.a. mit der Begründung, dass die letzte Kontrolle Verbesserungen gezeigt hätte. Es wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine erneute Reduktion des Tierbestandes angeordnet werde, sollten sich erneut grössere Mängel in der Tierhaltung zeigen.