14 (insgesamt wurden 76 Tiere angetroffen, anstatt der erlaubten 60). Der Kantonstierarzt erliess am 3. Januar 2012 eine Massnahmeverfügung. - Die amtstierärztliche Kontrolle vom 14. März 2012 ergab (abgesehen von der Überschreitung der erlaubten Höchstzahl der Tiere) keine Beanstandungen. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete immer noch ein Angestellter auf dem Betrieb (Austritt per ca. Mai 2012). - In der Folge ersuchte der Beschwerdeführer das Veterinäramt mit Eingabe vom 3. Mai 2012 darum, im Stall in B._