- Bei der amtstierärztlichen Kontrolle vom 17. November 2011 wurde festgestellt, dass die Tiere gut betreut waren. Zu jenem Zeitpunkt wurden die Tiere von einem Angestellten gepflegt, nachdem der Beschwerdeführer sich einer Operation hatte unterziehen müssen. Es wurde aber auch festgehalten, dass der zwischenzeitlich errichtete Laufstall zu Verbesserungen geführt habe. Beanstandungen gab es bezüglich der Anbindung (verschiedene Tiere zu kurz angebunden, Art. 8 Abs. 2 TSchV) und wegen der Überschreitung der erlaubten Tierzahl