- Anlässlich der amtstierärztlichen Kontrolle vom 15. November 2010 konnten deutlich bessere Verhältnisse festgestellt werden. Insbesondere die Hygiene war verbessert. Die Tierpflege wurde aber immer noch als knapp ungenügend qualifiziert (es wurden kranke Tiere angetroffen, die keinem Tierarzt vorgestellt worden waren, Art. 5 Abs. 1 und 2 TSchV). Die Ketten waren teilweise immer noch zu kurz (Art. 8 Abs. 2 TSchV). Der angeordnete maximale Tierbestand war überschritten. Mit Verfügung vom 24. März 2011 verpflichtete der Kantonstierarzt den Tierhalter zur Behebung der Mängel.