Gestützt auf diese Kontrollergebnisse verfügte der Kantonstierarzt am 22. Februar 2010 eine Reduktion des Tierbestandes 13 auf maximal 60 Tiere (45 Tiere im Stall B.________, 15 Tiere im Stall C.________) und er verpflichtete den Beschwerdeführer zur Mängelbehebung (insbes. Korrektur Kettenlänge, korrekte Einstellung des Viehtrainers, Reinigung der verschmutzten Tiere, Reinigung von Tenn und Stall, genügend grosse Kälberboxen, Anpassung Krippenhöhe).