- Mit Schreiben vom 16. März 2009 wies das Amt für Landwirtschaft den Beschwerdeführer auf verschiedene, nicht tierschutzkonforme bauliche Mängel im Betrieb hin (insbes. Futterkrippe zu hoch, Standlänge zu kurz, Lichtverhältnisse ungenügend, ungenügende Platzverhältnisse für Kälber, ungenügende Sauberkeit auf dem Betrieb, verschmutzte Tiere). - Anlässlich einer amtstierärztlichen Kontrolle vom 18. November 2009 wurde festgestellt, dass verschiedene Mängel behoben worden waren. Etliche Mängel bestanden immer noch bzw. wurden neu festgestellt, insbesondere: Die Kälberbucht war überbelegt (Art. 10 Abs. 1 i.V.m. Anhang 1 Tabelle 1 TSchV).