Einstreu mangelhaft, Winterauslauf ungenügend). Aus dem Schreiben des Amtes für Landwirtschaft vom 4. August 2010 an den Beschwerdeführer ergibt sich zudem, dass dem Beschwerdeführer in den Jahren 2005 und 2006 wegen Mängeln im Bereich Tierschutz keine Direktzahlungen ausgerichtet wurden.