- Welche Mängel in den Folgejahren beim Beschwerdeführer festgestellt werden konnten, ergibt sich nicht aus den Akten. Immerhin ergeben sich aus dem Schreiben des Amtes für Landwirtschaft vom 29. April 2005 verschiedene in den Vorjahren beanstandete Mängel im Bereich Tierschutz (Kontrollen vom 17.9.2002 und vom 18.11.2002: div. bauliche Mängel, fehlender Winterauslauf; Kontrollen vom 22.5.2003 und vom 12.11.2003: Kälber angebunden; Kontrolle vom 19.10.2004: Kälber angebunden, Rinder zu wenig Einstreu; Kontrolle vom 14.3.2005 und 21.4.2005: Kälber angebunden, Einstreu mangelhaft, Winterauslauf ungenügend).