- Am 5. März 2001 erstattete der Tierarzt Dr. M., D.________, beim Veterinäramt Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen nicht tiergerechter Haltung (ungenügender Auslauf der Tiere, Kühe auf zu kurzen Lagern, kein Platz im Krippenbereich, Lichtmangel, kein Einstreu bei den Kühen, schlechte Klauen- und Gesundheitspflege). - Am 20. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer durch den Kantonstierarzt nach einer Kontrolle und Befragung verwarnt. - Welche Mängel in den Folgejahren beim Beschwerdeführer festgestellt werden konnten, ergibt sich nicht aus den Akten.