7.3.1 Wie bereits erwähnt, wird die Verpflichtung zur Reduktion des Viehbestandes von den Vorinstanzen auch mit der Erfüllung von Art. 23 Abs. 1 lit. b TSchG begründet. Die Ergebnisse der amtstierärztlichen Kontrollen ab 2008 zeigten, dass der Beschwerdeführer mehrfach gegen verschiedene Tierschutzbestimmungen verstossen habe (insbesondere Art. 3 Abs. 3, Art. 5 Abs. 2, Art. 8 Abs. 2 sowie Art. 37 der Tierschutzverordnung). Beim Beschwerdeführer seien somit jahrelang Verstösse gegen die