8 lassen, Mitte des Jahres 2012 habe er den Stall in C.________ aufgegeben und seitdem führe er nur noch den Stall in B.________. 6.2 Der Kantonstierarzt verweist vernehmlassend darauf hin, dass die Vorgeschichte relevant sei, weil immer wieder die gleichen Mängel zu beanstanden gewesen seien. Das Sicherheitsdepartement hält fest, dass im Einspracheentscheid des Kantonstierarztes der Zeitraum bis zurück im Jahr 2001 berücksichtigt worden sei, weshalb auch im Verfahren vor Regierungsrat zumindest dieser Zeitraum habe berücksichtig werden müssen.