Es sei eine öffentliche Verhandlung verbunden mit einem Augenschein durchzuführen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantons Schwyz, und zwar auch für das Verfahren vor dem Regierungsrat. I. Der Kantonstierarzt beantragt mit Vernehmlassung vom 24. September 2014 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das instruierende Sicherheitsdepartement beantragt mit Vernehmlassung vom 26. September 2014 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.