1. Der Beschluss Nr. 805/2014 des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom 12. August 2014 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Einspracheentscheid des Kantonstierarztes der Urkantone von 31. Juli 2013 sei vollumfänglich aufzuheben. 3. Ziffer 8 der Verfügung des Kantonstierarztes der Urkantone vom 20. Februar 2013, mit welcher dem Beschwerdeführer eine Reduktion seiner Tierhaltung auferlegt wird, sei ersatzlos aufzuheben. 4. Es sei eine öffentliche Verhandlung verbunden mit einem Augenschein durchzuführen.