C. Mit Zwischenbescheid vom 27. März 2013 hat der Kantonstierarzt im Hinblick auf die bevorstehende Sömmerung der Tiere die aufschiebende Wirkung der Einsprache wiederhergestellt. D. Das Sicherheitsdepartement sistierte das Beschwerdeverfahren am 2. April 2013 bis zum Vorliegen des Einspracheentscheides des Kantonstierarztes. E. Mit Einspracheentscheid vom 31. Juli 2013 beschloss der Kantonstierarzt: