TSchG wird mit Busse bestraft, wer durch Unterlassung oder in anderer Weise einer unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels eröffneten Verfügung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. 10. Die Kosten des Verfahrens betragen Fr.1'035.00 und werden A.________ auferlegt. Sie sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung mit beiliegendem Einzahlungsschein zu bezahlen. 11. (Rechtsmittelbelehrung) 12. Einer allfälligen Einsprache gegen die Ziffern 1.-8. wird aus Tierschutzgründen die aufschiebende Wirkung entzogen. 13. (Zustellung)