Der Verkauf der Tiere hat innerhalb der festgelegten Frist zu erfolgen: Frist: 30.4.2013. 2 9. Kommt A.________ den Anordnungen gemäss Ziffer 1-8 vorstehend nicht oder nicht vollumfänglich und fristgerecht nach, wird er wegen Widerhandlung gegen Art. 28 Abs. 3 TSchG bei der zuständigen Staatsanwaltschaft verzeigt. Gemäss Art. 28 Abs. 3 TSchG wird mit Busse bestraft, wer durch Unterlassung oder in anderer Weise einer unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels eröffneten Verfügung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt.