Die im Tenn vorgefundene Kartonkälberkiste darf ab sofort nicht mehr benutzt werden. 5. In Stallteilen die weniger als 15 Lux Beleuchtungsstärke aufweisen dürfen keine Tiere gehalten werden. Die Fenster im mittleren Stallteil müssen umgehend gereinigt und sauber gehalten werden, der Karton vor dem Fenster ist zu entfernen. 6. Kranke Tiere sind umgehend fachgerecht zu behandeln, ein Tierarzt ist rechtzeitig beizuziehen. Weitere Durchfallerkrankungen bei Kälbern müssen tierärztlich abgeklärt werden und dem VdU ist ein Kurzbericht des Bestandestierarztes zuzustellen.