2. Die Verfahrenskosten (Gerichtsgebühr inkl. öffentliche Verhandlung, Kanzleikosten und Barauslagen) werden auf Fr. 2'500.-- festgelegt und dem Kläger auferlegt. Er hat am 13. Februar 2014 einen Kostenvorschuss von Fr. 1'500.-- bezahlt, so dass er innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Urteils noch Fr. 1'000.-- auf das Postkonto 60-22238-6 zu bezahlen hat. 3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde* in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, erhoben werden (Art. 42 und 82ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG, SR 173.110).