9. Das verwaltungsgerichtliche Klageverfahren in Personal- und Besoldungsangelegenheiten ist nur bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.-- kostenlos (§ 62 Abs. 3 PG). Dieser Streitwert wird hier überschritten, weshalb die Verfahrenskosten (Gerichtsgebühr unter Einschluss der öffentlichen Verhandlung, Kanzleikosten und Barauslagen) von Fr. 2'500.-- dem Ergebnis entsprechend dem Kläger auferlegt werden. Diese Streitwertgrenze für die Kostenlosigkeit des Verfahrens ist vorliegend im Übrigen deshalb unbedeutend, weil die geltend gemachten Ansprüche auch aus Staatshaftung abgeleitet werden.