Schutznormen, welche eine Garantenstellung begründen, können sich aus irgendeinem Teil des objektiven, selbst des ungeschriebenen Rechts, und aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergeben (BGE 115 II 20 Erw. c, Bundesgerichtsurteil 4A_520/2007 vom 31.3.2008 Erw. 2.1 mit weiteren Hinweisen).