Indes muss auch eine Verletzung der Fürsorgepflicht verneint werden. Der Kläger begründet die Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers mit angeblichen Unterlassungen des Regierungsrates, wobei er sich auf verschiedene Zitate aus dem Bericht Dick Marty bezieht (besonders Klage S. 13 f. Ziff. 33). Diese Zitate betreffen im Wesentlichen die vom 26 a.o. Staatsanwalt und vom Kantonsgericht getroffenen Anordnungen, welche nicht hinreichend kritisch hinterfragt worden seien.