Über deren Inhalt finden sich indes, wie erwähnt, keine Anhaltspunkte. Eine bestimmte Vorstellung − namentlich eine unrichtige − über den Kläger ist dadurch in der Öffentlichkeit nicht entstanden. Vielmehr wird im Bericht Dick Marty auf die Qualifikation "überdurchschnittlich" des Klägers für die vorliegend massgebenden Jahre 2009 bis 2011 hingewiesen (S. 42). Die Beschwerde des Klägers gegen eine Berichterstattung im Boten der Urschweiz (15.6.2011 "Schwyzer Justizstreit eskaliert") wurde vom Schweizer Presserat (Nr. 46/2011 vom 20.10.2011; publiziert unter http://presserat.ch/_46_2011.htm, eingesehen am 22.4.2015) zwar teilweise gutgeheissen.