6.1.3 Die fraglichen Verfahrenskosten entstanden im Rahmen des (strafrechtlichen) Verfahrens einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit dem Bericht "Sollberger" (vgl. vorstehend Erw. 1.1.2). Zu beurteilen war namentlich die Rechtmässigkeit der Einsetzung des a.o. Staatsanwaltes, die bejaht wurde (Verfügung des a.o. Staatsanwaltes vom 6.11.2010; Beschluss des Kantonsgerichts vom 17.1.2011; Nichteintretensurteil des Bundesgerichts [1B_79/2011 und +B_81/2011 vom 21.4.2011]).