Eine Mehrheit der PUK war der Auffassung, dass die Randdatenerhebung keine offensichtliche Amtspflichtverletzung darstellte. Kritisiert wurde indes die Art und Weise des Vorgehens, namentlich die fehlende Zustimmung des zuständigen Departements oder wenigstens die Absprache mit diesem (S. 62 Ziff. 246 ff.).