4.4 Dem Bericht PUK Justizstreit, der einen umfassenderen "Zeitstrahl" (chronologische Übersicht, S. 17 ff. Ziff. 3) enthält, ist unter anderem zu 19 entnehmen, dass der altOberstaatsanwalt G.________ die Randdatenerhebung für "völlig ungeeignet" hielt, da die verwendeten Telefonapparate von einer Vielzahl von Personen verwendet worden seien (S. 39 Rz. 133, S. 73 Ziff. 296).