4.3 Im RRB Nr. 456/2012 vom 7. Mai 2012 hält der Regierungsrat unter anderem fest, dass der Verantwortlichkeitsbereich der Exekutive betroffen ist, wenn sich der Konflikt im Zusammenhang mit dem Gebrauch kantonaler IT-Ein- richtungen und Einrichtungen der Telefonie abspiele (Ziff. 3.3).