Der Regierungsrat wäre gehalten gewesen, erstens die Anordnung der "Durchsuchung von so heiklen Computerdaten" einer "sorgfältigeren rechtlichen Analyse" zu unterziehen und durch einen Entscheid des Regierungskollegiums zu beschliessen; zweitens hätte er "im Mindesten von der ausserordentlichen Staatsanwaltschaft eine präzise und begründete schriftliche Durchsuchungsanordnung verlangen sollen"; und drittens hätte er "die angeforderten Daten versiegelt aushändigen müssen, um den von der Durchsuchung und Erhebung betroffenen Untersuchungsrichtern zu ermöglichen, Stellung zu nehmen und einen Gerichtsbeschluss zu verlangen".