Daten anderer Mitarbeiter seien kontrolliert worden, ohne dass diese jemals über die sie betreffenden Massnahmen unterrichtet worden seien (S. 37 Ziff. 4.4.5). Der Regierungsrat wäre gehalten gewesen, erstens die Anordnung der "Durchsuchung von so heiklen Computerdaten" einer "sorgfältigeren rechtlichen Analyse" zu unterziehen und durch einen Entscheid des Regierungskollegiums zu beschliessen;