An anderer Stelle spricht der Berichterstatter davon, dass der a.o. Staatsanwalt "vertrauliche Dokumente aus den Mails und Dateien von Magistraten des Verhöramtes beschaffte". Mit Schreiben vom 2. November 2010 habe der a.o. Staatsanwalt den EDV-Verantwortlichen unter Hinweis auf eine regierungsrätliche Bewilligung um die Abgabe der Daten aus dem Verzeichnis (Laufwerk H:) des Klägers ersucht. Es sei also eine "geheime Durchsuchung in einem besonders geschützten Informatikbereich eines Staatsanwaltes durchgeführt" worden (S. 35 Ziff.