Betreffend die Überwachung des Telefonverkehrs (konkret vier Telefonnummern, vgl. S. 31 Ziff. 4.4.1) wird festgehalten (S. 27 Ziff. 4.3.1), die diesbezügliche Anordnung sei "im Geheimen getroffen" worden, und "ohne weder die Eigentümer der Zentrale (der Regierungsrat, genauer gesagt zu jener Zeit das Baudepartement) noch die von dieser Kontrolle direkt Betroffenen zu informieren". Die Mass-nahme sei erst später bekannt geworden. Im Verlaufe des Novembers 2010 seien Vertreter des Verhöramtes während der Befragung durch den a.o. Untersuchungsrichter mit Fragen und Dokumenten konfrontiert worden, "die klar darauf hinweisen, dass Daten des Telefon- und Mailverkehrs kontrolliert wurden".