4.1 Der Kläger bezieht sich zum Beweis seiner Sachverhaltsdarstellung insbesondere auf den "Bericht an den Regierungsrat des Kantons Schwyz betreffend die Überprüfung der Organisation und der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und die Untersuchung der Vorkommnisse um die Strafrechtspflege im Kanton Schwyz"