2.5 An der öffentlichen Verhandlung legte der Kläger insbesondere auch den Beschluss des Kantonsgerichts BEK 2014 8 vom 5. Juni 2014 betreffend Amtsmissbrauch, Amtsanmassung etc., Parteistellung [d.h. des Klägers sowie zwei weiterer Personen als Privatkläger] im Strafverfahren (Kläg-act. 15) ins Recht. Es sei mithin davon auszugehen, dass der Arbeitgeber und Beklagte Laufwerke und E-Mails strukturell durchforstet und die gefundenen Daten ausgewertet sowie sämtliche Telefonverbindungen und sämtliche Faxverbindungen überprüft habe (schriftliche Triplik S. 5 Ziff. 7).