9 und der elektronischen Datenablage des (ehemaligen) Verhöramtes durch den a.o. Staatsanwalt und dass am 2. November 2010 die Kontrolle der elektronischen Datenablage des Klägers angeordnet worden sei, was sich nur dem Bericht Marty entnehmen lasse (KA S. 3 Ziff. 8 bis 10). Der Vorwurf der Unterlassungen von Regierungsräten setze die kritisierten Handlungen voraus, die zuerst zu beweisen seien (KA S. 4 Ziff. 14 ff.); unklar und nicht bewiesen sei auch, was der Regierungsrat gewusst habe (KA S. 17 Ziff. 115).