Die mehrfache rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung des Klägers sei für den Regierungsrat erkennbar gewesen, weil er von verschiedenen Seiten wiederholt darauf aufmerksam gemacht worden sei. Der Kläger habe aufgrund dieser Persönlichkeitsverletzung einen Vermögensschaden von mindestens Fr. 3'451.-- erlitten, weil er zur Wahrung seiner Rechte verschiedene Rechtsmittel habe ergreifen müssen (Klage S. 25 Ziff. 74 f.). Die Widerrechtlichkeit bezüglich der Handlungen des altKantonsgerichtspräsidenten und des a.o. Staatsanwaltes ergäben sich ohne weiteres aus dem Bericht Dick Marty und aus der Empfehlung der PUK Justizstreit (Klage S. 25 Ziff. 77).