1.1.2 Der Kläger führt aus, Hintergrund der Klage seien verschiedene vom ehemaligen Kantonsgerichtspräsidenten initiierte, zum Teil unrechtmässige Verfahren, in deren Verlauf der Kanton Schwyz als Arbeitgeber unter anderem seine Persönlichkeitsrechte verletzt und eine Verletzung durch Dritte nicht verhindert habe. Genau genommen liegt der Ausgangspunkt der vorliegenden Klage in einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit dem Bericht "Sollberger" (vgl. Kläg-act. 8 [RRB Nr. 456/2012 vom 7.5.2012] Ziff. 6).