H. Mit Schreiben vom 1. April 2015 teilt der Beklagte mit, dass er beschlossen habe, keine weiteren Vergleichsverhandlungen zu führen. I. Mit Schreiben vom 7. April 2015 setzte der instruierende Richter dem Kläger Frist an, um dem Verwaltungsgericht allfällige Bemerkungen zu den vom 3 Beklagten anlässlich der öffentlichen Verhandlung vom 25. März 2015 abgegebenen Plädoyernotizen einzureichen.