E. Einem in Absprache mit dem Kläger erfolgten Gesuch des Beklagten vom 30. Juni 2014, das Verfahren zu sistieren, da sich die Parteien in Vergleichsverhandlungen befänden, wurde stattgegeben. Mit Schreiben vom 18. November 2014 ersuchte das Verwaltungsgericht den Beklagten um die Mitteilung betreffend den Stand der Vergleichsverhandlungen. Am 27. November 2014 informierte der Beklagte das Verwaltungsgericht über das Scheitern der Vergleichsbemühungen. F. Mit Duplik vom 17. Dezember 2014 erneuert der Beklagte die mit der Klageantwort vom 15. April 2014 gestellten Anträge.