Gegenstand Personalrecht (Klage wegen Persönlichkeitsverletzung) Sachverhalt: A. Mit Beschluss Nr. 468 vom 24. März 1998 wurde A.________ vom Regierungsrat des Kantons Schwyz als Untersuchungsrichter für Wirtschaftsdelikte mit Stellenantritt per ______ gewählt.