5.3 Bei diesem Verfahrensausgang erhalten gleichzeitig die Dispositiv-Ziffer 2 (Verpflichtung zur Entfernung der Sichtschutzwände innert einem Monat seit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses) sowie Dispositiv-Ziffer 5 (Androhung von Vollstreckungsmassnahmen; vgl. vorstehend Ingress lit. B) auch hinsichtlich der Sichtschutzwände wieder ihre Geltung.