13 3.3 Mit der grundsätzlichen Ausnahmebewilligungsfähigkeit von Sichtschutzwänden ist indessen noch nicht gesagt, dass für die bestehenden Sichtschutzwände eine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann. Dies ist nachstehend zu prüfen. 4.1 Die Beschwerdeführer machen - wie bereits der Gemeinderat - geltend, die konkreten Sichtschutzwände seien nicht mit dem Ortsbildschutz zu vereinbaren.