3.2.2 In diesen engräumigen Verhältnissen befinden sich in südwestlicher Richtung ab dem ersten Obergeschoss Terrassen, deren Bestand unbestritten ist. Diese Terrassen dienen dem wohnhygienischen Bedürfnis nach Licht und Luft. Die diesbezüglichen Möglichkeiten sind angesichts der Situierung des Gebäudes D.________ 06 sowohl im Nordosten (D.________) als auch im Südosten (Grenzbau) und im Nordwesten (Gebäude D.________ 04) stark eingeschränkt, während die gegen Südwesten gerichteten Terrassen insbesondere auch aufgrund ihrer Ausrichtung (Abendsonne) in besonderem Masse hierfür geeignet sind.