Dies könne nur im Sinne einer bereichsmässigen Definition verstanden werden. Mit anderen Worten bestehe die Dorfkernzone im Wesentlichen aus zwei Zonenbereichen, nämlich einem Bereich, in welchem (traditionell) die offene Bauweise stark vorherrschend sei, sowie einem Bereich (oder Bereichen), in welchem die geschlossene Bauweise (traditionell) vorherrschend sei (VGE 955/02 + 956/02 vom 21.5.2003 Erw. 5.e/bb).